Welcher Energieausweis?
Beantworten Sie zwei bis drei kurze Fragen und Sie wissen, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude in Frage kommt – inklusive Festpreis.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger (ab 129 €) und in vielen Fällen ausreichend. Der Bedarfsausweis bewertet dagegen den baulichen Zustand des Gebäudes – Dämmung, Fenster und Heiztechnik – und ist entsprechend aufwendiger (ab 480 €).
Welche Variante zulässig ist, hängt vor allem von der Zahl der Wohneinheiten, dem Baujahr und einer eventuellen energetischen Sanierung ab: Kleinere, ältere Häuser, die nicht entsprechend saniert wurden, benötigen in der Regel einen Bedarfsausweis. Der Finder oben führt Sie in wenigen Schritten zur passenden Variante – im Zweifel klären wir Ihre Einstufung kurz am Telefon.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Sobald Sie ein Wohngebäude verkaufen, vermieten oder verpachten, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen gültigen Energieausweis vor. Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie ihn Interessenten unaufgefordert vorlegen; an Käufer oder neue Mieter wird er übergeben. Auch in Immobilienanzeigen sind die zentralen Energie-Kennwerte anzugeben. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig – danach oder nach größeren Sanierungen wird ein neuer fällig. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder. Wir stellen ihn für Sie rechtssicher und zum Festpreis aus – melden Sie sich einfach.